Die patentrechtliche Neuheit im deutschen, europäischenund internationalen materiellen Recht des Erfindungsschutzes
von Ulrich Vollrath
Mit Blick auf die Abhängigkeit der Neuheit einer Erfindung vom Stand der Technik ergab sich hieraus die Thematik der vorliegenden Abhandlung, die patentrechtliche Neuheit, deren Rechtsnatur und normative Ausgestaltungen grundlegend zu klären. Diese Klärung erfolgte anhand der gesetzlichen Rechtsnormen als primäre Rechtsquelle unter Einbezug der Neuheitsprüfung als Akt der Erkenntnis. Zu dieser methodischen Untersuchung wurden die Rechtsnormen des deutschen Patentgesetzes und des Europäischen Patentübereinkommens exemplarisch herangezogen. Die gewonnenen Ergebnisse eröffneten schließlich die Regelung der Neuheit übergreifend in internationalen und weiteren europäischen Übereinkommen, im völkerrechtlichen Vertrag und supranationalen Normsetzungsverfahren des Erfindungsschutzes zu erörtern.
Eine rechtsmethodische Untersuchung zur Rechtsnatur und zu den normativen Ausgestaltungen der patentrechtlichen Neuheit im deutschen, europäischen und internationalen materiellen Recht des Erfindungsschutzes fehlt bislang. Diese Lücke zu schließen ist ein Ziel der vorliegenden Abhandlung. Die Ergebnisse können Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsfortbildung aufzeigen.
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